Sonderbeitrag für Tanzen
* Bei schriftlichem Nachweis über die derzeitig ausgeübte Tätigkeit als SchülerIn, StudentIn, Wehrdienstleistender oder einer Erwerbslosigkeit kann der Erwachsenenbeitrag in den Jugendlichenbeitrag abgestuft werden. Auch für die Zeit der Ausbildung wird der Jugndlichenbeitrag hinterlegt.
Beitragszahlung/Aufnahmegebühr
Die Beitragszahlung beginnt am ersten der dem Eintritt folgenden Monat.
Die Beiträge werden vierteljährlich im voraus eingezogen.
Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag.
Kündigung
Die Kündigung ist schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Quartalsende, beim Vorstand einzureichen und wird zum folgenden Quartal wirksam. Gleichzeitig erlischt die Einzugsermächtigung.
Einfache Anmeldung über diesen LINK
Wir testen das Ausfüllen der Eintrittserklärung über einen neuen Anbieter, zur Bestätigung gibt es eine Mail.
ODER diese PDF ausdrucken!
Informationen gibt es vom Kreis Nordfriesland auf der Internetseite.
Wie vereinbart nutzen wir zum Ausgleich der Beitragsforderungen bei unseren Mitgliedern das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem 1.1.2014 gemäß Verordnung des Europäischen Parlaments auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von unseren Mitgliedern erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.
Das Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz (= Mitgliedsnummer) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE21ZZZ00000073602 eindeutig gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben wird.
Unsere Beitragsforderungen werden weiterhin per SEPA-Lastschriften jeweils zum vereinbarten Termin eingezogen.
Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.