Infos zur Mitgliedschaft

Mitgliedsbeiträge

  • Kinder und Jugendliche (0-17 Jahren)    5,-- € mtl. *
  • Erwachsene (ab 18 Jahre)                       10,-- € mtl.
  • Familie                                                       19,-- € mtl.
  • Passive                                                         5,-- € mtl.

        Sonderbeitrag für Tanzen

  • Kinder und Jugendliche                            5,00 € mtl.
  • Erwachsene                                               10,00 € mtl.

* Bei schriftlichem Nachweis über die derzeitig ausgeübte Tätigkeit als SchülerIn, StudentIn, Wehrdienstleistender oder einer Erwerbslosigkeit kann der Erwachsenenbeitrag in den Jugendlichenbeitrag abgestuft werden. Auch für die Zeit der Ausbildung wird der Jugndlichenbeitrag hinterlegt.

 

Beitragszahlung/Aufnahmegebühr

Die Beitragszahlung beginnt am ersten der dem Eintritt folgenden Monat.

Die Beiträge werden vierteljährlich im voraus eingezogen.

Die Aufnahmegebühr beträgt einen Monatsbeitrag.

 

Kündigung

Die Kündigung ist schriftlich, spätestens zwei Wochen vor Quartalsende, beim Vorstand einzureichen und wird zum folgenden Quartal wirksam. Gleichzeitig erlischt die Einzugsermächtigung. 


Eintrittserklärung

Neu - Einfache Anmeldung über diesen LINK

 

Wir testen das Ausfüllen der Eintrittserklärung über einen neuen Anbieter, zur Bestätigung gibt es eine Mail.

 

 

ODER dieses Formular ausfüllen:

 

Hinweis: Bitte die mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.

 

ODER diese PDF ausdrucken!

 

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Eintrittserklärung
Bitte dieses Formular ausdrucken, ausfüllen und beim Trainer/Übungsleiter/Vorstand abgeben, gerne auch direkt an die 2. Kassenwartin Levke Sochert geben. WICHTIG: auf Seite 2 bitte die Einwilligung DSGVO entsprechend ankreuzen.
Eintrittserklärung - 2024.pdf
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Information zum Bildungspaket

Informationen gibt es vom Kreis Nordfriesland auf der Internetseite.


Umstellung der Lastschrifteinzüge vom Einzugsermächtigungs-Verfahren auf das SEPA-Basis-Lastschriftverfahren und weitere Nutzung der Einzugsermächtigung

Wie vereinbart nutzen wir zum Ausgleich der Beitragsforderungen bei unseren Mitgliedern das Lastschriftverfahren (Einzugsermächtigungsverfahren). Als Beitrag zur Schaffung des einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro Payments Area, SEPA) stellen wir ab dem 1.1.2014 gemäß Verordnung des Europäischen Parlaments auf das europaweit einheitliche SEPA-Basis-Lastschriftverfahren um. Die von unseren Mitgliedern erteilte Einzugsermächtigung wird dabei als SEPA-Lastschriftmandat weitergenutzt.

 

Das Lastschriftmandat wird durch die Mandatsreferenz (= Mitgliedsnummer) und unsere Gläubiger-Identifikationsnummer: DE21ZZZ00000073602 eindeutig gekennzeichnet, die von uns bei allen Lastschrifteinzügen angegeben wird.

 

Unsere Beitragsforderungen werden weiterhin per SEPA-Lastschriften jeweils zum vereinbarten Termin eingezogen.

 

Sollten Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns gerne.